Der Kollektivvertrag regelt die Gehälter zahlreicher im österreichischen Gesundheitswesen beschäftigter Personen. Je nach Beruf und Expertise erfolgt eine Eingruppierung in eine Verwendungsgruppe. Diese regelt das genaue Gehalt der Fachkräfte. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über alle relevanten Aspekte rund um den Kollektivvertrag und zeigt auf, wie Eingruppierung, Gehälter in Gehaltstabellen und etwaige Zulagen in solchen Verträgen festgesetzt sind.
Was sind Kollektivverträge?
Ein Kollektivvertrag ist eine überbetriebliche schriftliche Vereinbarungen, die in der Regel zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeber-Verbänden abgeschlossen werden. Die dort festgeschriebenen Vereinbarungen gelten für alle dort aufgeführten Berufe innerhalb ihres jeweiligen Geltungsbereichs. Das kann zum Beispiel eine gewisse Branche, ein bestimmtes Gebiet oder ein spezifisches Unternehmen sein. Meist gelten sie jedoch für eine ganze Wirtschaftsbranche.
Inhalte eines Kollektivvertrags sind alle Rechten und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis, die wechselseitig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten. Neben Arbeitszeiten und Urlaub werden dort vor allem die Entlohnung, entweder durch Mindestgehälter oder durch eine Tabelle mit stufenweiser Erhöhung bei zunehmender Berufserfahrung, sowie etwaige Zulagen bzw. Sonderzahlungen fest geregelt. Das Ziel des Kollektivvertrags ist, für eine möglichst große Anzahl von Arbeitnehmern, sowie für alle Branchen und Regionen sachgerechte Lohn- und Arbeitsbedingungen schriftlich festzuhalten.
Kollektivverträge im Gesundheitswesen
Im österreichischen Gesundheitswesen gibt es Kollektivverträge verschiedener Einrichtungen. In den meisten von ihnen wird nicht nur ein Mindestgehalt angegeben, sondern der Verdienst der Fachkräfte wird je nach Verwendungsgruppe in einer Gehaltstabelle festgehalten. In der Regel erfolgt die Hochstufung in die nächste Stufe alle zwei Jahre. Das bedeutet: Alle zwei Jahre erhöht sich das monatliche Gehalt der Fachkräfte leicht. Deutliche Unterschiede zum Einstiegsgehalt sind meist nach 10 Jahren erkennbar.
Diese Einrichtungen arbeiten mit Kollektivverträgen
Kollektivverträge werden in nahezu allen relevanten Einrichtungen des österreichischen Gesundheitssystems angeboten. Diese umfassen öffentliche wie private Einrichtungen. Aber auch kirchliche Einrichtungen setzen auf solche Verträge. In Einzelfällen gibt es sogar für Freiberufler Kollektivverträge. 98 Prozent aller Arbeitnehmer in Österreich sind durch Kollektivverträge abgesichert.
Übrigens: Die Gehälter in Kollektivverträgen sind unabhängig der vorherigen Bildung festgesetzt. Spezialisierungen können zu einer höheren Eingruppierung und damit zu einem höheren Verdienst führen. Für eben diese Eingruppierung ist aber nur die berufliche Tätigkeit relevant und nicht, ob die Ausübung des Berufes durch eine bestandene Ausbildung, ein erfolgreich absolviertes Studium oder das Ablegen von Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung erlangt wurde.
Liste der gängigsten Kollektivverträge
Das Gehalt von Fachkräften im medizinischen Bereich unterliegt in den meisten Berufen vor allem bei folgenden Einrichtungen einem Kollektivvertrag:
Öffentliche Einrichtungen
- Bedienstete der Stadt Wien
- Krankenanstalten in der Steiermark
- Verwaltungsangestellte, Angehörige der Gesundheitsberufe und zahntechnische Angestellte bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs
Private Einrichtungen
- Dienstnehmer der Privatkrankenanstalten Österreichs: Dieser Kollektivvertrag gilt für das gesamte Bundesgebiet
- Vorarlberger Sozial- und Gesundheitswesen
Kirchliche Einrichtungen
- Diözesen und Diakonissen: Diakonie Österreich, Diakonissen Linz und Schladming, Diözese Innsbruck, Diözese Linz
- Österreichisches Rotes Kreuz: Für jedes österreichische Bundesland gilt ein eigener, separater Kollektivvertrag, in dem jeweils das Gehalt der Fachkräfte festgelegt wird
- Ordensspitäler Österreich und Konfessionelle Alten- und Pflegeheimen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen: Diese Kollektivverträge gelten für das gesamte Bundesgebiet
- Konfessionelle Alten- und Pflegeheime in Oberösterreich
- Krankenanstalten: Geistliche Krankenanstalten Kärnten und Barmherzige Brüder Salzburg
- Caritas: Beschäftigte und Lehrlinge karitativer Arbeitgeber
Hinzu kommen Kollektivverträge, die nur für bestimmte Berufsgruppen gelten: Hierzu zählen unter Anderem Kollektivverträge für Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, Heilbäder, Kur- und Krankenanstalten, Beschäftigte im Haushalt und Arbeitnehmer in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen.
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Kollektivvertrag – Eingruppierung
Jede Berufsgruppe, deren Gehalt in einem Kollektivvertrag festgelegt wird, wird in selbigen einer bestimmen Verwendungsgruppe zugeordnet. Losgelöst von dieser Eingruppierung ist meist der Verdienst von Lehrlingen und Praktikanten, sowie eventuell geregelte Zulagen. Das Gehalt von Ersteren wird meist in einer gesonderten Tabelle aufgeführt. Sonderzahlungen hingegen beziehen sich oft nicht auf alle Berufe einer Verwendungsgruppe, sondern werden zu spezifischen Tätigkeiten angegeben.
Ein gutes Beispiel für die Eingruppierung von Fachkräften ist der im gesamten Bundesgebiet gültige Kollektivvertrags für Dienstnehmer der Privatkrankenanstalten Österreichs. Dieser untereilt bei der Eingruppierung zwischen nicht-ärztliche Gesundheitsberufe, Arbeiter und Ärzte. Ähnliche nicht-ärztliche Berufe im Gesundheitswesen werden dabei der gleichen Verwendungsgruppe zugeordnet. So wird Lohngleichheit zwischen verwandten Berufsfeldern geschaffen. Die Eingruppierung beginnt mit den gehaltsstärksten Berufen und endet mit den gehaltsschwächsten Tätigkeiten.
Verwendungsgruppe | Berufe |
Verwendungsgruppe A | – Leiter des Pflegedienstes |
Verwendungsgruppe B | – Leitendes Personal im Gesundheits- und Krankenpflegefachdienst – Leitendes Personal im medizinisch-technischen Dienst – klinische Psychologen (Akademiker mit Ausbildung) – Gesundheitspsychologen (Akademiker mit Ausbildung) – Psychotherapeuten (Akademiker) – Ernährungswissenschaftler (Akademiker) |
Verwendungsgruppe C | – Gehobener medizinisch-technischer Dienst – Diplomierte Sozialarbeiter – Psychotherapeuten – Diplomierte Hebammen – Sportwissenschaftler |
Verwendungsgruppe D | – Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger – Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger mit Sonderausbildungen gemäß GuKG – Diplomierte medizinisch-technische Fachkräfte |
Verwendungsgruppe E I | – Pflegefachassistenten |
Verwendungsgruppe E II | – Pflegeassistenten (ehemalige Pflegehelfern) – Altenfachbetreuer – Seniorenbetreuer mit Ausbildung – Operationsassistenten – Laborassistenten – Desinfektionsassistenten (entspricht Sterilisationsfachkräfte mit Kurs) – Gipsassistenten – Obduktionsassistenten – Röntgenassistenten |
Verwendungsgruppe F | – Medizinische Masseure, Heilmasseure, Heilbadhelfer – Ergotherapiehelfer – Ordinationsassistenten – Beschäftigungs- und Arbeitstherapiehelfer – Heimhelfer/innen |
Kollektivvertrag – Entgelttabellen
In vielen Kollektivverträgen, wie beispielsweise den Bundelandspezifischen des Österreichischen Roten Kreuzes, ist das Gehalt der Fachkräfte im Anhang in Form einer Gehaltstabelle festgelegt. Meist umfassen die Gehaltstabellen 18 bis 20 Gehaltsstufen, wobei die Fachperson in der Regel alle zwei Jahre eine Stufe aufsteigt. Das bedeutet: Bei den meisten Verträgen erhöht sich alle zwei Jahre das Gehalt der Arbeitnehmer stetig. Diese Gehaltsanstiege fallen in den meisten Fällen aber relativ klein aus.
Markante Unterschiede zum Einstiegsgehalt lassen sich oft erst nach 10 Dienstjahren (in der fünften Gehaltsstufe) feststellen. Folgende Tabelle gibt ein Beispiel der Gehaltsentwicklung von nicht-ärztlichem Fachpersonal im Kollektivvertrags für Dienstnehmer der Privatkrankenanstalten Österreichs. Die angegebenen Zahlen stellen jeweils das Monatsgehalt brutto dar.
Kollektivvertrag – Zulagen
Für einige Berufe liegt das tatsächliche Gehalt höher als der in der Entgelttabelle angegebene Betrag. Hierfür sorgen Zulagen, die meist in sogenannten Zulagenordnungen geregelt sind. Da verschiedene Tätigkeiten verschiedene Anforderungs- und Schwierigkeitsprofile besitzen, sollen so Fachkräfte, die beispielsweise mit Gefahrenquellen konfrontiert sind, besser entlohnt werden. Häufig ist hier die Rede von “Erschwerniszulagen”. Diese können beispielsweise bei Führungsverantwortung, Budget- und Dienstplanverantwortung, oder auch geriatrische oder psychotherapeutische Zulagen sein.
Aber auch Zuschläge für Dienste an Sonntagen oder in der Nacht sind dort aufgeführt. Bei möglicher Aussetzung einer Gefahrenquelle, wie Strahlen oder Infektionen / Viren, werden in der Regel immer Zulagen gewährt. Diese Zulagen finden sich häufig als Anhang direkt hinter der Entgelttabelle der jeweiligen Berufsgruppe. Folgende Tabelle zeigt exemplarisch die Zulagenliste von Mitarbeiter in der Pflege, die dem Kollektivvertrag der Privatkrankenanstalten Österreichs unterliegen.
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Vor- und Nachteile des Kollektivvertrags
Der Vorteil eines Kollektivvertrags besteht zweifelsohne in den fairen Arbeitsbedingung zwischen verwandten Berufsgruppen. Sonderregelungen sind dort ebenso enthalten, wie Schutzbestimmungen bei Kündigungen. Auch wird den Fachkräften durch einen solchen Vertrag eine regelmäßige Einkommenserhöhung zugesichert. Denn gesetzlich geregelte Gehaltserhöhungen gibt es in Österreich nicht.
Ein Kollektivvertrag basiert auf Verhandlungen, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern geführt wurden. Hierfür muss eine Bereitschaft zur Verhandlung von allen beteiligten Seiten vorliegen. Denn anderenfalls kommt kein Vertrag zustande. Auch bei Änderungen an bestehenden Verträgen muss immer erst erneut verhandelt werden. Scheitern die Verhandlungsrunden, kann es sogar zu Streikmaßnahmen kommen. Zudem ist das Gehalt der Fachkräfte in Kollektivverträgen von vornherein festgeschrieben. Bei Einrichtungen ohne Kollektivvertrag besteht hier deutlich größerer Handlungsspielraum in der Gehaltsfestsetzung.
Passende Jobs
Passende Jobs im Gesundheitswesen, die nach Kollektivvertrag bezahlt werden, findet man bei Medi-Karriere. Hier gibt es Jobs für Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger, Stellen in der Pflege und Stellen im Rettungsdienst.
- Was ist ein Kollektivvertrag?, https://www.kollektivvertrag.at/... (Abrufdatum: 30.11.2023)
- Warum Kollektivverträge?, https://www.kollektivvertrag.at/... (Abrufdatum: 30.11.2023)
- Kollektivvertrag: Begriff, Inhalt, Geltungsbereich, https://www.wko.at/... (Abrufdatum: 30.11.2023)
- Der Kollektivvertrag regelt Ansprüche, die nicht im Gesetz stehen, https://www.arbeiterkammer.at/... (Abrufdatum: 30.11.2023)
- Kollektivvertrag für die Dienstnehmer/innen der Privatkrankenanstalten Österreichs, https://www.kollektivvertrag.at/... (Abrufdatum: 30.11.2023)
- Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes, https://www.kollektivvertrag.at/... (Abrufdatum: 30.11.2023)
- Kollektivvertrag für die Dienstnehmer der Ordensspitäler Österreich, https://www.kollektivvertrag.at/... (Abrufdatum: 30.11.2023)