Novelle in der Ausbildungsordnung: Jugendpsychiatrische Betreuung bis zum 25. Lebensjahr möglich
Jugendliche mit psychischen Erkrankungen dürfen zukünftig bis zu ihrem 25. Geburtstag im Bereich der Jugendpsychiatrie weiterbehandelt werden. Dies hat eine Novelle der Ausbildungsordnung für Mediziner festgelegt, die Mitte Mai in Kraft getreten ...