Inhaltsverzeichnis
Einige Berufe bergen das Risiko der Entwicklung von Berufskrankheiten. In diesen Fällen sind die Betroffenen und die Betriebsärzte/-ärztinnen meist gut hierüber informiert. Die Erkrankung wird entsprechend früh entdeckt, oft sind Präventionsmaßnahmen möglich. Bei Verdachtsmomenten außerhalb der betriebsärztlichen Untersuchung oder seltenen Erkrankungen herrscht dagegen häufig Unklarheit über die Symptome der Berufskrankheit und das Melde- bzw. Anerkennungsverfahren. Der folgende Artikel informiert über rechtliche Vorschriften im Umgang mit Berufskrankheiten und stellt typische Krankheitsbilder der einzelnen Branchen vor.
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Was sind Berufskrankheiten?
Berufskrankheiten sind meist chronisch verlaufende Erkrankungen, welche die Betroffenen aufgrund ihrer Berufsausübung erworben haben. Dabei müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, um die Anerkennung als Berufskrankheit zu rechtfertigen. Sie betreffen Art und Umfang der Tätigkeit, den konkreten Arbeitsplatz und die aus der Erkrankung resultierenden Beeinträchtigungen im beruflichen und privaten Leben.
Unterschied Arbeitsunfall – Berufskrankheit
Während Arbeitsunfälle plötzlich eintreten, entwickeln sich Berufskrankheiten durch dauerhafte, oft langjährige Einflüsse im Zusammenhang mit der Arbeit.
Rechtslage bei Berufskrankheiten
Die rechtlichen Grundlagen rund um Berufskrankheiten, deren Definition und Anerkennung finden sich in den Paragraphen 177 und 363 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG). Die gängigen Krankheiten werden in der Berufskrankheiten-Liste als erste Anlage des ASVG veröffentlicht, die vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz herausgegeben und regelmäßig aktualisiert wird.
Entsprechend der Generalklausel sind darüber hinaus weitere Krankheiten anzuerkennen, wenn diese nachweislich durch ausschließlich berufsbedingte Effekte von Schadstoffen oder Strahlung verursacht sind. In diesem Fall ist die Zustimmung zur Anerkennung durch den bzw. die Gesundheitsminister/in erforderlich. Im Rahmen einer versicherten Tätigkeit entstehende Krankheiten werden durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger entschädigt.
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Liste der häufigsten Berufskrankheiten
Die Liste der anzuerkennenden Berufskrankheiten laut Anlage eins des ASVG umfasst 53 Krankheitsbilder, die wahlweise durch Arbeitsstoffe und / oder Arbeitsabläufe bedingt werden. Die Statistik über die häufigsten Berufskrankheiten wird rückblickend über zwei bis drei Jahre geführt. Eine Besonderheit ist der sprunghafte Anstieg der infektionsbedingten Krankheiten durch das Corona-Virus im Jahre 2021, in dem etwa 5.700 infektionsbedingte Erkrankungen anerkannt wurden. Die folgende Tabelle zeigt die übliche Verteilung der Berufskrankheiten am Beispiel der AUVA-Statistik 2020.
Anerkannte Berufskrankheiten 2020 nach AUVA | |
Krankheitsbild | Anzahl |
Lärmschwerhörigkeit | 439 |
Infektionskrankheiten | 109 |
Bösartige Neubildungen der Lunge | 92 |
Hauterkrankungen | 86 |
Erkrankungen der Atemwege und der Lunge durch chemisch-irritativ wirkende oder toxische Stoffe | 54 |
Allergisches Asthma bronchiale | 38 |
Weitere anerkannte Berufskrankheiten insgesamt | 92 |
Anerkannte Berufskrankheiten insgesamt 2021 | 910 |
Typische Berufskrankheiten nach Industrie
Ein häufiger Auslöser von Lungenerkrankungen ist der früher regelhaft eingesetzte Baustoff Asbest. Heutzutage ist die Gesundheitsgefährdung durch Asbest weithin bekannt, alte Vorkommen werden unter höchsten Sicherheitsmaßnahmen mit Atem- und Körperschutz beseitigt. Asbest-bedingte Krebserkrankungen der Lunge treten allerdings mit einer jahrzehntelangen Verzögerung auf, sodass noch einige Jahre lang mit einem erhöhten Vorkommen von Lungenkrebs vor allem bei Arbeitenden im Baugewerbe zu rechnen ist. Auch Metall- oder Quarzstäube können Strukturveränderungen der Lunge auslösen chronische Atemnot und Lungenkrebs auslösen.
Lärm sowie Erschütterungen können ebenfalls die Grundlage von Berufskrankheiten darstellen. So wird die Weißfinger-Krankheit mit anfallsartiger Durchblutungsstörung der Finger, als klassische Forstarbeiter-Erkrankung durch häufiges Arbeiten mit Motorsägen ausgelöst. Lärmschädigungen können auch im Rahmen von Veranstaltungen oder bei Berufsmusikern entstehen.
Im Reinigungsgewerbe sowie im Friseur/innen-Handwerk führen Hautkrankheiten wie das chronische Ekzem die Liste der Berufskrankheiten an. Aber auch die Inhalation von Inhaltsstoffen der verwendeten Produkte kann problematisch sein. Dies ist auch bei Malern und Lackierern sowie in Druckereien ein Risikofaktor. Über Dämpfe gelangen Lösungsmittel in den Organismus und greifen dort zudem das Nervensystem an.
Im Gesundheitssektor sind vor allem Strahleneinwirkung und der Kontakt mit Viren und Bakterien als Ursache von Berufskrankheiten relevant. Hepatitisviren, die Leberentzündungen und Krebs auslösen können, zählen zu den klassischen Infektionserregern, ebenso Salmonellen, die Magen-Darm-Infektionen verursachen, oder Mycobakterien, die zur Entwicklung einer Lungentuberkulose führen. Weiterhin ist die Latexallergie durch den regelmäßigen Gebrauch von Schutzhandschuhen im Gesundheitswesen häufig zu beobachten.
Zählt Covid-19 als Berufskrankheit?
Eine symptomatische Infektion mit SARS-Cov-2 kann unter Umständen als Berufskrankheit anerkannt werden, sofern die Erkrankung durch beruflichen Erregerkontakt verursacht wird. Dies kann in Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen oder dem Spital, aber auch Justizanstalten, Kinderbetreuungsstätten bzw. Schulen, sowie dem ambulantem Pflegesektor vorkommen. Die genauen Bedingungen finde sich in Anlage eins zum ASVG. Hierzu zählen die Kausalität des Erkrankungshergangs und eine mindestens 20-prozentige Minderung der Erwerbsfähigkeit über einen Zeitraum von wenigstens drei Monaten.
Meldung von Berufskrankheiten
Damit Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle ordnungsgemäß erfasst werden können, bestehen formale und inhaltliche Vorgaben zur Meldung der Ereignisse. Diese gelten für alle Beteiligten. Das bedeutet, dass sowohl die Arbeitnehmerseite als auch Ärzte/-innen und der bzw. die Arbeitgeber/in bei Verdacht auf eine Berufskrankheit zur unverzüglichen Meldung angehalten sind.
Meldung durch den Arzt
Ergeben sich Verdachtsmomente auf das Vorliegen einer Berufskrankheit, so muss ärztlicherseits eine umgehende Meldung des Verdachts an den Unfallversicherungsträger erfolgen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um den oder die Betriebsarzt/-ärztin, die hausärztliche Praxis oder eine/n Facharzt/-ärztin handelt. Der bzw. die Patient/in ist hierüber zu informieren.
Meldung durch das Unternehmen
Mögliche Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle, bei denen die Beschäftigten mindestens für drei Tage dienstunfähig sind, müssen binnen fünf Tagen an die Unfallversicherung gemeldet werden. Meist erfolgt die Meldung durch Arbeitgeber/innen über den bzw. die Betriebsarzt/-ärztin.
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Berufskrankheiten – Anerkennung und Versicherungen
Die Anerkennung von Berufskrankheiten erfordert einige grundsätzliche Formalia. Die Art der Unfallversicherung ist abhängig vom Erwerbsstatus.
Anerkennung von Berufskrankheiten
Nach Meldung eines Verdachts auf das Vorliegen einer Berufskrankheit, muss die Versicherung eine Prüfung einleiten. Hierzu erfolgt eine ärztliche Begutachtung, die klären soll, ob die Krankheit in der Liste der anerkannten Berufserkrankungen vorkommt und eine längerfristige Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit bzw. der Gesundheit hieraus resultiert. Die begutachtende Person erhebt Risikokriterien des Arbeitsplatzes und untersucht die Betroffenen, wobei auch Labortests, apparative Maßnahmen und eine Bildgebung eingesetzt werden. Sind alle Kriterien erfüllt, so wird die Erkrankung anerkannt.
Versicherung gegen Berufskrankheiten
Ungeachtet präventiver Maßnahmen bringen manche Berufe unvermeidbar das Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit mit sich. Daher besteht eine Versicherungspflicht bei einer Unfallversicherung gegen die Folgen von Berufskrankheiten für alle Erwerbstätigen in Österreich. Die Allgemeine Unfallversicherung (AUVA) betreut Arbeiter/innen und Angestellte, Schüler/innen und Studierende. Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) sichert Beamte/-innen, Vertragsbedienstete des Bundes, der Länder und Gemeinden, sowie Personen der ÖBB, bei den Eisenbahnen und Verkehrsbetrieben und die Betriebe der Knappschaft ab. Für Selbstständige besteht die Sozialversicherung der Selbstständigen, die auch die Land- und Forstwirtschaft abdeckt.
Berufskrankheiten – Behandlung und Therapie
Die Behandlungsstrategie hängt von der Art der Erkrankung und der individuellen Ausprägung ab. Neben einer Meidung der Auslöser bis hin zum Berufswechsel und medikamentösen Therapien kommen auch Rehabilitationsmaßnahmen in Betracht. Diese können unter Umständen die Arbeitskraft aufrecht erhalten oder wiederherstellen.
Berufskrankheiten – Prävention
Durch eine gute Prävention können viele Berufskrankheiten verhindert oder deren Ausprägung reduziert werden. So müssen die Arbeitenden über Gefahren am Arbeitsplatz, sowie Präventionsangebote aufgeklärt sein und ihre Schutzbekleidung tragen. Gefährdungen müssen unverzüglich gemeldet werden. Dämpfe können durch geeignete Abluftanlagen beseitigt, Lärm durch Dämmung reduziert werden. Moderne Röntgengeräte nutzen deutlich weniger Strahlung zur Bildproduktion und Drucker besitzen Schutzfilter gegen den Austritt von Tonerpartikeln. Arbeitgeber/innen im Gesundheitswesen bieten häufig Impfungen zum Schutz vor Infektionskrankheiten an. Rehabilitationsmaßnahmen können auch mit Prävention verbunden werden.
Berufskrankheiten – Ausblick
Das Bewusstsein für das Auftreten von Berufskrankheiten hat sich in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich verbessert. Daher gewinnen auch Präventionsmaßnahmen und technische Neuerungen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit immer mehr an Bedeutung. Gleichzeitig bringen die neuen Berufe auch neue Ansprüche und Krankheitsbilder mit sich. Somit muss auch künftig den Berufskrankheiten entsprechend Beachtung geschenkt werden.
Passende Jobs
Passende Jobs im Umgang mit Berufskrankheiten gibt es bei Medi-Karriere. Hier gibt es Jobs als Sozialarbeiter/in, Jobs als Verwaltungsmitarbeiter/in und weitere Stellen in der Verwaltung.
- Arbeits- bzw. Dienstunfall und Berufskrankheit, https://www.bvaeb.at/... (Abrufdatum: 25.11.2023)
- Berufskrankheit, https://www.auva.at/... (Abrufdatum: 25.11.2023)
- Berufskrankheiten, https://www.arbeitsinspektion.gv.at/... (Abrufdatum: 25.11.2023)
- Berufskrankheiten: Definition, rechtliche Aspekte, https://www.gesundheit.gv.at/... (Abrufdatum: 25.11.2023)
- Covid-19 – eine Berufskrankheit?, https://www.bvaeb.at/... (Abrufdatum: 25.11.2023)
- Unfallversicherung, https://www.wko.at/... (Abrufdatum: 25.11.2023)