Assistent:in (Zahnärzt:in)

Wien 9. Bezirk (Alsergrund), W
Vollzeit
08.04.2025
Vollzeit
Medizinische Universität Wien

Assistent:in (Zahnärzt:in)

Stellenbeschreibung

An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätszahnklinik / Kinderzahnheilkunde mit der Kennzahl: 217/25, voraussichtlich ab 30. April 2025 eine Stelle mit einem Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden mit einem:einer Assistent:in (Zahnärzt:in) zu besetzen.

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 2.955,- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.

Als eines der führenden universitären Zentren in Europa bieten wir spezielle Nachwuchsförderung in wissenschaftlicher Forschung und Lehre an.

Das Arbeitsverhältnis als Ersatzkraft ist befristet für die Dauer der Abwesenheit eines:einer Mitarbeiter:in voraussichtlich bis 28. Jänner 2026.

Aufgaben und Tätigkeiten:

  • Selbständige Forschung und Erstellung der Dissertation
  • Mitwirkung an Forschungsprojekten, Lehre und Prüfungen
  • Betreuung von Studierenden und wissenschaftlichen Arbeiten
  • Unterstützung bei Evaluierung und administrativen Aufgaben
  • Zahnärztliche Behandlung von Kindern (insbesondere solchen, die aus zahnmedizinischen oder medizinischen Gründen nicht an anderen Orten behandelt werden können)
  • Zahnärztliche Behandlung von Kindern mit speziellen Bedürfnissen
  • Mitwirkung an der Spezialambulanz „Mineralisationsstörungen“

Anstellungserfordernisse und gewünschte Qualifikationen:

  • Abgeschlossenes Studium der Zahnmedizin
  • Bereitschaft zur Mitwirkung in Forschung und Lehre
  • Sehr gute Deutschkenntnisse (C1)
  • Fortbildungen im Bereich Kinderzahnheilkunde
  • Bestätigte Teilnahme oder Absolvierung einer zertifizierten Curriculumsfortbildungsreihe im Bereich Kinderzahnheilkunde
  • Erfahrung in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen

Die Medizinische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen und laden daher besonders dazu ein. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Behindertenvertrauensperson der MedUni Wien. Informationen finden Sie unter
https://br-ap.meduniwien.ac.at/en/ueber-uns/behindertenvertrauenspersonen/.

Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.

Information regarding the General Data Protection Regulation is available at
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.

Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen, bestehend aus Lebenslauf, Anschreiben und gegebenenfalls Zeugnisse und Zertifikate als Nachweis der gewünschten Qualifikationen. Bei reglementierten Berufen legen Sie bitte auch einen Nachweis der Berufsberechtigung bei.
Geben Sie die Kennzahl: 217/25 im Betreff an und senden Sie die Unterlagen bis zum 23. April 2025 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/

Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiter:in eines Gesundheitsberufs an der Medizinischen Universität Wien im gesamten klinischen Bereich ein Impf- und Immunitätsnachweis Voraussetzung ist. Der medizinische Impf- oder Immunitätsnachweis erfolgt ausschließlich durch die Verwendung des folgenden Formulars: IMPF-und IMMUNITÄTSNACHWEIS.
Wir weisen darauf hin, dass anfallende Kosten vom:von der Bewerber:in selbst zu tragen sind.

Im Einzelfall können weitere Nachweise, wie z.B. ein Lungenröntgen oder ein medizinisches Eignungsschreiben, zusätzlich zum Impf- und Immunitätsnachweis eingefordert werden.