Wir beraten gerne Personen, die neu in die Arbeit mit Menschen mit Behinderung einsteigen möchten. Erfahren Sie hier mehr über unsere Möglichkeiten für Quereinsteiger*innen.
Die Entlohnung erfolgt nach dem KV f. konfessionelle Alten- und Pflegeheime Österreichs. Anrechnung aller facheinschlägigen Vordienstjahre. Die Einstufung erfolgt auf Basis der Tätigkeit und Ausbildung.