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Pflegegeld wird dann ausbezahlt, wenn eine Person im Alltag aufgrund körperlicher oder psychologischer Gebrechen Hilfe benötigt. Wer in Österreich wohnhaft und auf Pflege durch andere Personen angewiesen ist, kann Pflegegeld beantragen. Dieses wird unabhängig von Vermögen oder Einkommen der pflegebedürftigen Person gezahlt. Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach dem Pflegeaufwand und ist in sieben Stufen eingeteilt.
Im Schnitt erhielten Pflegebedürftige in Österreich im Jahr 2021 490 Euro pro Monat. Zieht man einen Vergleich zum Vorjahr, ist dies eine Erhöhung von 1,4 Prozent. Gleichzeitig ging 2021 die Anzahl der Pflegebedürftigen um 0,3 Prozent zurück. 2021 gab es in Österreich 465.814 pflegebedürftige Menschen. 2021 wurden insgesamt 2,7 Milliarden Euro ausbezahlt, was einem Anstieg von 1,1 Prozent zum Vorjahr entspricht.
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Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld
Um als pflegebedürftig eingestuft zu werden und entsprechende Leistungen beziehen zu können, muss ein Pflegebedarf von mindestens 65 Stunden pro Monat vorliegen. Auch muss die Pflege voraussichtlich länger als sechs Monate dauern. Ab der Pflegestufe 5 sind zusätzliche Kriterien zu erfüllen, damit das entsprechende Pflegegeld bezogen werden kann.
Der Anspruch auf Pflegegeld gilt nicht nur bei einer körperlichen. Denn die Gewährung gilt auch bei einer geistigen oder psychischen Behinderung. Das Alter der betroffenen Person spielt dabei keine Rolle. Beim Anspruch gibt es keine Wartezeit. Allerdings kann eine Mindestdauer für den Aufenthalt erforderlich sein, wenn man seinen Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegt.
Welche Pflegestufen gibt es in Österreich?
In Österreich gibt es sieben verschiedene Pflegestufen. Sie richten sich nach dem monatlichen Pflegeaufwand. Je nach dem erhält man einen monatlich festgelegten Betrag.
Pflegestufe | Pflegebedarf pro Monat | Höhe Pflegegeld |
1 | 66 – 95 Stunden | 165,40 € |
2 | 96 – 120 Stunden | 305,00 € |
3 | 121 – 160 Stunden | 475,20 € |
4 | 161 – 180 Stunden | 712,70 € |
5 | über 180 Stunden | 968,10 € |
6 | über 180 Stunden | 1.351,80 € |
7 | über 180 Stunden | 1.776,50 € |
So fällt man laut dieser Information bei einem Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden in die Pflegestufe 1 und alle, die einen Bedarf von mehr als 180 Stunden haben, zählen in die Pflegestufen 5 bis 7. Für die Pflegestufen 5 bis 7 müssen Bezieherinnen und Bezieher eine bestimmte Voraussetzung erfüllen, um die Möglichkeit auf Pflegegeld wahrnehmen zu können:
Pflegestufe | Kriterien |
5 | Es ist ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich. |
6 | Die erforderlichen Betreuungsmaßnahmen müssen zeitlich unkoordinierbar sein und sowohl tagsüber als auch nachts erbracht werden. Es muss rund um die Uhr eine Pflegekraft anwesend sein. |
7 | Zielgerichtete Bewegungen der Arme und Beine sind nicht möglich oder es liegt ein Zustand mit denselben Auswirkungen vor. |
Zusatzzahlungen und weitere Leistungen zum Pflegegeld
Bei Menschen mit einer schweren körperlichen oder geistigen Behinderung wird ein Erschwerniszuschlag berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für demenzkranke Patienten/-innen ab dem 15. Lebensjahr sowie für schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre.
Im Sommer 2022 wurde durch den Nationalrat der Entschluss gefasst, den Erschwerniszuschlag bei Demenz ab Jänner 2023 von 25 Stunden auf 45 Stunden pro Monat zu erhöhen. Allerdings reicht die Diagnose Demenz allein noch nicht aus, um den Erschwerniszuschlag zu rechtfertigen. Allen Pflegebedürftigen, die bereits vor dem 1. Jänner 2023 einen Erschwerniszuschlag erhielten, wird die Erhöhung des Pflegebedarfs automatisch zuerkannt.
Wie stellt man einen Antrag auf Pflegegeld?
Um Pflegegeld zu erhalten, muss zuerst ein Antrag gestellt werden. Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit übernimmt in der Regel die Unfallversicherung diese Aufgabe. Der Antrag kann formlos eingereicht werden. Als Entscheidungsträger/in fungiert dabei der/die Versicherungsträger/in. Der/die Antragsteller/-in erhält ein Formular, das ausgefüllt werden muss. Im Fragebogen muss angegeben werden, bei welchen Tätigkeiten der/die Betroffene Hilfe benötigt und, ob bereits eine pflegebezogene Leistung in Anspruch genommen wird. Auf demselben Weg kann man einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes stellen.
Damit Pflegegeld gewährt werden kann, ist ein Arztbesuch erforderlich. Die Ärztin oder der Arzt stattet der pflegebedürftigen Person einen Hausbesuch ab und tauscht sich, falls nötig, mit den Angehörigen aus. Geht es im Antrag nur um eine Erhöhung des Pflegegeldes, kann die Feststellung des Pflegebedarfs auch von einer diplomierten Pflegefachkraft durchgeführt werden.
Was sind Sachleistungen bei der Pflege?
Pflegesachleistungen umfassen unter anderem mobile und ambulante Dienste ebenso wie teilweise oder gänzlich stationäre Pflege. Unter mobilen Dienste versteht man beispielsweise Besuchsdienste, 24-Stunden-Hilfe, Essen auf Rädern oder Hauskrankenpflege.
Als teilstationäre Pflege wird die Betreuung in Tagesheimen bezeichnet, im Fall von Wohnen in einem Pflegeheim oder einer vollbetreuten Wohngemeinschaft spricht man von vollstationärer Pflege.
Seit dem 1. Jänner 2018 gelten in Bezug auf Pflegesachleistungen neue Regeln für Bezieher/innen. Somit ist es nicht mehr erlaubt, auf das Vermögen der betroffenen Person bzw. auf das Vermögen der Angehörigen und Erben/-innen zuzugreifen, um die Kosten für die Betreuung in einer stationären Pflegeeinrichtung zu decken.
Sowohl öffentliche als auch private Dienstleister/innen bieten Sachleistungen an. Pflegebedürftige müssen mit der jeweiligen Organisation einen Vertrag abschließen. Genaue Informationen dazu kann man an der jeweiligen Stelle per E-Mail oder auch in Form eines persönlichen Gesprächs erfahren.
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Häufige Fragen
- Wie oft wird Pflegegeld ausbezahlt?
- Worauf haben pflegende Angehörige Anspruch?
- Welche Pflegestufe gilt bei Inkontinenz?
- Welcher Pflegegrad wird Patienten/-innen bei einer Krebserkrankung zugesprochen?
- Wer darf als Pflegeperson eingetragen werden?
- Wann wird man von der Rezeptgebühr befreit?
- 1030,49 Euro für Alleinstehende (1.185,06 Euro bei erhöhtem Medikamentenbedarf)
- 1.625,71 Euro für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften (1.869,57Euro bei erhöhtem Medikamentenbedarf)
- Ab wann ist häusliche Pflege nicht mehr möglich?
Pflegegeld wird 12-mal pro Jahr ausbezahlt. Von den Beträgen werden weder Lohnsteuer noch Krankenversicherungsbeiträge abgezogen.
Aktuell werden rund 80 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen in Österreich durch Angehörige gepflegt. Würden sich nur professionelle Pflegekräfte um die Pflegebedürftigen kümmern, wären die Kosten für den Staat zu hoch. Das Pflegegeld stellt jedoch eine Entlastung dar und kann auch für professionelle Unterstützung ausgegeben werden.
Bei Inkontinenz richtet sich die Höhe des Pflegegeldes nach dem erforderlichen Pflegeaufwand. Für Rollstuhlfahrer mit einer Stuhl- oder Harninkontinenz ist in der Regel Pflegegeld der Stufe 4 vorgesehen.
Ob Pflegebedarf besteht, hängt vom Stadium der Krebserkrankung ab. Wie bei anderen Erkrankungen ist auch bei Krebs ein Gutachten erforderlich, um Pflegegeld beantragen zu können.
Es können Angehörige ebenso wie Nachbarn oder Freunde mit der Pflege betraut werden. Die pflegebedürftige Person entscheidet, wie und wofür das Pflegegeld ausgegeben wird.
Wer bereits bestimmte Geldleistungen aufgrund sozialer Schutzbedürftigkeit bezieht, wird automatisch von der Rezeptgebühr befreit. Auch wer mindestens 37 Rezeptgebühren zu je 6,65 Euro zahlt, wird von der Gebühr befreit, da ab dann die 2-Prozent-Deckelung greift. Man kann jedoch auch einen Antrag auf eine Befreiung stellen, wenn das Nettoeinkommen folgende Werte nicht übersteigt:
Ob eine pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt werden kann, hängt vom Ausmaß des Pflegebedarfs ab. Wenn eine 24-Stunden-Betreuung erforderlich ist, kann häusliche Pflege unhaltbar sein. Spätestens dann, wenn Angehörige sich überfordert fühlen, sollte man an Pflege durch Experten/-innen von außen denken. Auch kann man ein Pflegeheim in Erwägung ziehen.
1. Pensionsversicherungsanstalt, Höhe des Pflegegeldes, https://careplus24.com/pflegegeld-und-pflegestufen-2022-welche-aenderungen-gibt-es/ (Abrufdatum: 07.12.2022).
2. Sozialversicherung (SV), Pflegegeld, https://www.sozialversicherung.at/... (Abrufdatum: 07.12.2022).
3. Statistik Austria, Pflegegeld, https://www.statistik.at/... (Abrufdatum: 07.12.2022).
4. Gesundheitsversorgung Österreich, oesterreich.gv.at (Abrufdatum: 07.12.2022).